{"id":592,"date":"2021-08-24T15:15:32","date_gmt":"2021-08-24T13:15:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.intus-sport.de\/?p=592"},"modified":"2021-08-24T15:15:32","modified_gmt":"2021-08-24T13:15:32","slug":"was-tun-nach-e-scooter-unfall","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/intus-kiel.de\/?p=592","title":{"rendered":"Was tun nach E-Scooter-Unfall?"},"content":{"rendered":"<p>Was tun nach E-Scooter-Unfall?  Antwort an: <a href=\"mailto:bw-aktuell@lbsv-bw.de\" >bw-aktuell@lbsv-bw.de<\/a> <<a href=\"mailto:bw-aktuell@lbsv-bw.de\">mailto:<a href=\"mailto:bw-aktuell@lbsv-bw.de\" >bw-aktuell@lbsv-bw.de<\/a><\/a>><br \/>\nLBSV-Baden-Wuerttemberg Aktuell       Verantwortlich: Mischa Knebel<br \/>\nLiebe Leserinnen und Leser,<br \/>\nin immer mehr St\u00e4dten sind E-Roller im \u00f6ffentlichen Verkehr ein Sicherheitsrisiko f\u00fcr blinde und sehbehinderte Menschen. Grund daf\u00fcr ist ihre Nutzung und das Abstellen auf Gehwegen.<br \/>\nDas Problem mit E-Rollern ist seit l\u00e4ngerem bekannt und bislang schien es, dass Kommunen kaum M\u00f6glichkeiten haben, regulierend einzugreifen. Diese Situation hat sich mit einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts M\u00fcnster vom 20.11.2020 ge\u00e4ndert. Darin stellt das OVG fest, dass das kommerzielle Aufstellen (in diesem Fall Leihr\u00e4der) kein Gemeingebrauch von Stra\u00dfen ist. Vielmehr ben\u00f6tigen Verleiher von der Kommune eine Sondernutzungserlaubnis. Damit entsteht f\u00fcr Kommunen die M\u00f6glichkeit, die Vergabe einer solchen Sondernutzungserlaubnis an Bedingungen zu kn\u00fcpfen.<br \/>\nSolange sich eine Regulierung von E-Rollern nicht durchsetzt, werden wir leider auch mit Unf\u00e4llen von blinden und sehbehinderten Menschen konfrontiert sein. Die Rechtsberatungsgesellschaft des DBSV, rbm (Rechte behinderter Menschen) gGmbH, bietet verunfallten Menschen eine Rechtsberatung an. In einer aktuellen Handreichung gibt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. in Zusammenarbeit mit der rbm Hinweise, wie man sich bei einem Unfall mit einem E-Roller verh\u00e4lt und was bei der Beweissicherung hilfreich ist.<br \/>\nLesen Sie nachstehend den Inhalt dieser Handreichung.<br \/>\nWas tun nach einem E-Scooter-Unfall?<br \/>\nIn Deutschland haben sich bereits zahlreiche Unf\u00e4lle mit E-Scootern ereignet und eine Besserung der Gefahrensituation ist nicht erkennbar. Blinde und sehbehinderte Menschen sind besonders betroffen. Die Haftungssituation ist vom Einzelfall abh\u00e4ngig und meist hochproblematisch. F\u00fcr den Fall eines Unfalls m\u00f6chten wir deshalb mit den folgenden Tipps helfen.<br \/>\n.    Sorgen Sie daf\u00fcr, dass sofort die Polizei hinzugezogen wird und eine Unfallaufnahme erfolgt! Lassen Sie sich das Aktenzeichen\/die Tagebuch-Nummer und den Namen des aufnehmenden Beamten geben! .    Erbitten Sie fremde Hilfe oder die von Angeh\u00f6rigen, Freunden, Bekannten, Nachbarn, soweit erreichbar! .    Sorgen Sie f\u00fcr die Feststellung und Beweissicherung! Lassen Sie das Verleihunternehmen (Farbe, Aufschrift) und das kleine Versicherungskennzeichen (3 Zahlen, 3 Buchstaben) am Heck des E-Scooters feststellen! Einige Fahrzeuge tragen auch Aufkleber der zust\u00e4ndigen Haftpflichtversicherung.<br \/>\n.    Lassen Sie &#8211; etwa per Handy &#8211; m\u00f6glichst aussagekr\u00e4ftige Beweisfotos der Unfallstelle und -situation sowie der Umgebung anfertigen! .    Sichern Sie selbst auch die Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer) von eventuellen Zeugen! .    Dokumentieren Sie Ihre K\u00f6rpersch\u00e4den und Sachsch\u00e4den! Dies erfolgt durch \u00e4rztliche Atteste oder Arztbriefe eines Krankenhauses. Verf\u00fcgt Ihre Stadt \u00fcber eine medizinische Fakult\u00e4t, bietet die dortige Gerichtsmedizin gutachterliche Aufnahmen erlittener Sch\u00e4den kostenfrei an. Besch\u00e4digte Kleidungsst\u00fccke belegen Sie durch Reparatur- oder Kaufrechnungen.<br \/>\n.    Je besser die Dokumentation, desto besser sind die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung eventueller Anspr\u00fcche als Schadensersatz, im Strafverfahren und\/oder im Verwaltungsverfahren. .    Informieren Sie auch ihre eigenen Versicherungen (Unfallversicherung, Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft) \u00fcber den Unfall, damit diese Ihr Vorgehen gegen den\/die Sch\u00e4diger unterst\u00fctzen! .    Nehmen Sie Kontakt mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband vor Ort auf und schildern Sie dort Ihren Sachverhalt! Um Ver\u00e4nderungen zu bewirken, ist es wichtig, Unf\u00e4lle mit E-Scootern zu dokumentieren.<br \/>\n.    Falls Sie im Zusammenhang mit einem E-Scooter-Unfall rechtliche Beratung w\u00fcnschen, k\u00f6nnen Sie sich an die rbm (Rechte behinderter Menschen) gGmbH wenden, die Rechtsberatungsgesellschaft des DBSV:<br \/>\n Marburg\/L.    : 06421 &#8211; 948 44 &#8211; 90 oder 91 (Dr. Michael Richter)<br \/>\nBerlin        : 030 &#8211; 91 20 30 91 (Dr. Thomas Hiby)<br \/>\nLandesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Wuerttemberg-Aktuell _________________________ Aktuelles aus der Arbeit der drei Baden-Wuerttembergischen Blinden- und Sehbehindertenvereine<br \/>\n E-Mail an den Listenbetreiber: <a href=\"mailto:bw-aktuell@lbsv-bw.de\" >bw-aktuell@lbsv-bw.de<\/a> <<a href=\"mailto:bw-aktuell@lbsv-bw.de\">mailto:<a href=\"mailto:bw-aktuell@lbsv-bw.de\" >bw-aktuell@lbsv-bw.de<\/a><\/a>><br \/>\nDieser Newsletter wird nach Bedarf herausgegeben vom Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Wuerttemberg e.V. <<a href=\"http:\/\/www.lbsv-bw.de\">www.lbsv-bw.de<\/a>><br \/>\nc\/o Blinden- und Sehbehindertenverein Suedbaden e.V.<br \/>\n\ufeff<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was tun nach E-Scooter-Unfall? 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